Aus gegebenem Anlasse hier nochmal ein Artikel zur Verwendung von geschützten Logos und Namen.
Ein Teil unserer Arbeit besteht darin Fanartikel für die verschiedensten Fanggruppierungen weltweit zu produzieren. Gerade in diesem Bereich kommt es häufig vor, dass Kunden in Vorlagen einen Vereinsnamen oder ein Vereinslogo verwenden. Diese Logos bzw. Vereinsnamen sind im Regelfall Urheberrechtlich geschützt.
Dies bedeutet nicht automatisch, dass ihr das betreffende Logo bzw. den Vereinsnamen nicht verwenden dürft. Im Regelfall reicht eine kurze Email an die jeweilige Geschäftsstelle des Vereins mit der bitte um entsprechende Nutzungsrechte. Solange ihr mit den produzierten Artikeln keinen kommerziellen Zweck verfolgt, ist das bei den meisten Vereinen kein Problem. Manche Vereine haben sogar Abkommen mit ihren Fans, die eine generelle Nutzung für nicht kommerzielle Zwecke erlaubt. Informiert euch hier im Voraus!
In jedem Fall gelten jedoch mit der Erteilung des Auftrags und der Übersendung der entsprechenden Grafiken, unsere AGB’s. Interessant ist hier insbesondere §12 (3):
(3) Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt angelieferter Druckvorlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Desgleichen haftet er dafür, dass solche Druckvorlagen nicht Urheber- oder anderen Rechten Dritter unterliegen. Mit der Bestellung bestätigt der Auftraggeber, dass ihm alle notwendigen Nutzungsrechte vorliegen und er diese jederzeit auf verlangen vorlegen kann. In allen Fällen hat der Auftraggeber TEXTILWAHN von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen.
Bedeutet zusammengefasst: Besitzt ihr kein Nutzungsrecht und lasst diese Artikel trotzdem produzieren, kann es zu Forderungen des Urhebers kommen für die ihr in diesem Fall haftet.
Auch, wenn es zu keiner Forderung kommt, verlangt der Urheber meist die Vernichtung der Artikel. Dies kostet euch nur unnötig Geld!
Deshalb informiert euch vorab über die Nutzungsrechte eurer Motive!